Was sind eigentlich Briefkastenfirmen?

Immer wieder hört man in den Medien von sogenannten Briefkastenfirmen in Verbindung mit vermeintlichen Steuerhinterziehungen. Panama Papers oder Pandora Papers sind die aktuell bekannten Namen von Recherchen. Jedoch bleibt meist eine zentrale Frage nicht genau beantwortet oder wird subtil angedeutet. Sind Briefkastenfirmen illegal? Ganz klar nein!
Zunächst sollte klar definiert werden, was eine Briefkastenfirma überhaupt ist und welcher Sinn dahintersteckt. Eine Briefkastenfirma ist ein Unternehmen, das einen rechtlichen Firmensitz an einem bestimmten Ort oder Adresse angibt, aber die Firmenverwaltung oder die Geschäftsführung woanders sitzt.
In Deutschland bspw. muss jedes gewerblich tätige Unternehmen eine ladungsfähige Adresse für das Handelsregister und Gewerbeamt angeben. Dies gilt natürlich auch in anderen Ländern in ähnlicher Form. Solange die Adresse ladungsfähig ist, also eine Anschrift, an der man eine Person zu einer Gerichtssitzung vorladen kann, gibt es keine Einschränkungen. Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit den Firmensitz und den Verwaltungssitz zu trennen. Diese müssen nur regulär beim Finanzamt angegeben werden.
Daher ist eine Briefkastenfirma vom Gesetz her vollkommen legal. Der Gesetzgeber kann auch nicht immer davon ausgehen, dass eine Firma, die eine abweichende Firmenadresse hat, mit der Absicht gegründet wurde, Steuern zu hinterziehen.
Denn es gibt triftige Gründe, dass ein Unternehmen den Firmensitz vom Verwaltungssitz trennt. Allen voran gibt es unzählige Freelancer und neu gegründete Start-Ups, die ihre Tätigkeiten über das Internet abwickeln, Homeoffice machen und daher gar kein festes Büro benötigen. Zudem wäre eine komplette Einrichtung eines Büros in einer Gründungsphase sehr kostenintensiv und kontraproduktiv für das junge Unternehmen, wenn für die Geschäftstätigkeit lokal kein Kunde vorbei kommen wird.
Für Freelancer gilt ein weiterer Aspekt. Mit einer Geschäftsadresse können Freelancer eine Adresse im Impressum ihrer Webseite angeben, in der sie Post empfangen können, schützen aber trotzdem ihre eigene Privatsphäre.
Der größte Unterschied oder der Knackpunkt an der ganzen Thematik ist eigentlich, in welchem Land diese Firma gegründet wurde. Wenn junge Start-Up-Gründer in Workspaces, Shared Offices oder bei Starbucks sitzen und arbeiten und ihr Unternehmen in Deutschland angemeldet ist, ist es vollkommen problemlos.
Wenn jemand aber mehrere Scheinfirmen auf bestimmten Steueroasen (Panama, Cayman Islands etc.) gründet, die nur auf dem Papier existieren und die Gewinne so lange verschoben werden, bis die Finanzbehörden das nicht mehr nachverfolgen können, dann wäre das vermutlich Steuerhinterziehung und im Prinzip illegal. Auch da muss man nur „im Prinzip“ sagen, weil es an internationalen und bilateralen Abkommen fehlt, die solche Praktiken konsequent verhindern.
Auch wenn es also vom Grundgedanken ähnlich klingt, sind Virtual Office Services in Deutschland und Briefkastenfirmen auf Panama unterschiedlich wie Tag und Nacht. Die Unternehmen, die bei uns oder unseren Mitstreitern eine Geschäftsadresse haben, sind keinesfalls mit den Scheinfirmen auf Panama zu vergleichen.
Daher ist die Bezeichnung Virtual Office passender für Firmen, die aus guten Gründen zunächst auf ein eigenes Büro verzichten und den Firmensitz outsourcen.