Selbstständigkeit und Steuern?

Wer in die Selbstständigkeit geht, kommt früher oder später mit dem Thema Steuern in Berührung.
Aufgepasst! Diese Steuern musst Du zahlen:

Wann muss man überhaupt Steuern zahlen?

Abgesehen von einigen Ausnahmen (beispielsweise Steuerfreibeträge) lautet die Antwort immer:
Wer Selbstständig werden möchte, muss dafür eine eigene Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragen. Über diese läuft nämlich die steuerliche Abwicklung über das Finanzamt. Außerdem muss diese auf erstellten Rechnungen stets klar ersichtlich aufgeführt sein.
Hierbei ist es irrelevant, ob Du nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig wirst. Bei der Beantragung der Steuernummer sollte übrigens auch gleich geprüft werden, ob ein Gewerbe für die vorgesehene Tätigkeit angemeldet werden muss.

Wie beantrage ich die Steuernummer beim Finanzamt?

Ganz einfach – es muss lediglich ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aufgefüllt und dem Finanzamt per Post zugeschickt werden (bzw. über ELSTER-Online übermitteln).
Planst du auch im Ausland gewerblich aktiv zu sein? In diesem Fall ist es sinnvoll, auch gleich eine Umsatzsteuer ID-Nummer gleich mit zu beantragen sind.

Achtung! Da die Finanzämter nicht die schnellsten sind, kann die Zuweisung einer Steuernummer unter Umständen bis zu 6 Monate dauern. Hier kann es helfen, telefonisch noch einmal nachzuhaken.

Welche Steuern sind zu zahlen?

Wenn die Grundlagen erstmal erledigt sind, stellt sich die Frage, welche Steuern überhaupt zu zahlen sind. Im Folgenden die wichtigsten für nebenberuflich Selbstständige:

Einkommenssteuer:
Bist Du nebenberuflich selbstständig (Freiberufler, Gewerbe) erfolgt die Abrechnung über deine allgemeine Einkommenssteuererklärung. Dafür wird jedoch ein separates Formular zur Steuererklärung verwendet:

  • Anlage G für Gewerbetreibende
  • Anlage S für Freiberufler

Um die Gelder besser voneinander von einander zu trennen, ist ein separates Bankkonto für die Nebenbeschäftigung sinnvoll. Auch für die Nachvollziehbarkeit beim Finanzamt.
Bist Du Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (GmbH), gibt es die Anlage „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“.

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, muss von Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen unbedingt den Kunden in Rechnung gestellt werden. Diese wird, verrechnet mit der selbst gezahlten Umsatzsteuer, dann an das Finanzamt abgeführt.

Sog. Kleinunternehmen haben hierbei einige Vorteile. Diese Vorteile greifen wenn der jährliche Umsatz im letzten Jahr die 17.500 € Marke nicht überschreitet und im laufenden Jahr voraussichtlich geringer als 50.000€ ausfällt. In diesem Fall stellst Du Deinen Kunden auch keine Umsatzsteuer in Rechnung und musst sie folglich auch nicht abführen. Nachteil: Selbst gezahlte Umsatzsteuern kann man sich in diesem Fall steuerlich nicht anrechnen lassen und so zurückerhalten.
Je nach dem, in welchem Gebiet man also operiert, kann es Vor- und Nachteile haben, die Kleinunternehmer-Regelung zu nutzen.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer fällt erst an wenn ein Gewerbe vorliegt, Umsätze generiert wurden und der Gewinn 24.500 Euro/Jahr übersteigt.  Sie ist unter anderem davon Abhängig, wie viel Gewinn eine Firma im Jahr erzielt. Der Gewerbesteuersatz beträgt 3,5% des zu versteuernden Einkommens. Dieser macht jedoch noch nicht den gesamten Steuerbetrag aus, der dann gezahlt werden muss. Abhängig von der Gemeinde in der das Unternehmen ansässig ist, gibt es einen unterschiedlich hoch anfallenden Hebesatz. In Berlin beispielsweise ist der Hebesatz 410%. Das heißt, der Gewerbesteuermessbetrag wird mit 4,1 multipliziert. Die Frist zur Gewerbesteuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres.

Fazit

Um Nachzahlungen und Verzüge zu verhindern, ist eine ordentliche Buchhaltung das A und O. Denn ein problemfreies Verhältnis zu dem zuständigen Finanzamt erlaubt es Dir, Dich auf das Wichtige zu konzentrieren: Dein Unternehmen.
Ob gleich über einen Steuerberater oder zunächst über eine der verschiedenen Softwarelösungen – das Thema Buchhaltung sollte bereits zu Beginn des Geschäfts mit einbezogen werden.

Du bist in der Gründungsphase und suchst Hilfe? Kontaktiere uns und wir können Dich mit unseren wertvollen Partnern aus der Buchhaltung und Steuerberatung unterstützen.