Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die im Folgenden festgehaltenen Punkte bilden die allgemeinen Geschäfts-bedingungen zwischen der Uncle and Nephew Agency GmbH, im Weiteren Agency, und Ihnen als Auftraggeber, im Weiteren als Klient bezeichnet

§1 Anwendungsbereich

– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Uncle and Nephew Agency GmbH (nachfolgend „Agency“) und ihren Klienten hinsichtlich der Vermittlung von Immobilien, B2B/B2C-Aufträgen sowie der Vermittlung von Sprachschülern an Sprachschulen.
– Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen, die über die Website der Agency oder auf anderem Wege angeboten und genutzt werden.

§2 Dienstleistungsumfang
§2a Vermittlung von Immobilien

Der Umfang unserer Dienstleistungen umfasst unter anderem die Erstellung von Exposés, die Vermarktung von Immobilien auf relevanten Portalen, die Kommunikation mit Interessenten, Unterstützung bei Verhandlungen und die Organisation von Notarterminen.
– Die Agency behält sich bei der Erstellung ihrer Dienstleistungen, insbesondere bei der Exposé-Erstellung, gestalterische Freiheit vor und wird dabei die für den Verkauf bzw. die Vermietung zweckmäßigen und üblichen Angaben in das Exposé aufnehmen.
– Klienten können eine kostenlose Immobilienbewertung anfordern, die eine Wohnraumanalyse und eine grobe Wertermittlung der Immobilie beinhaltet.

§2b Vermittlung von Aufträgen im B2B und B2C Bereich

– Die Agency vermittelt Geschäftskontakte und Aufträge zwischen Unternehmen auf Provisionsbasis. Die Verantwortung für die Ausführung der vermittelten Aufträge liegt ausschließlich bei den beteiligten Unternehmen.
– Im Rahmen der Dienstleistung-svermittlung ist die Agency bestrebt, qualitativ hochwertige Geschäftsbeziehungen herzustellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg der vermittelten Kontakte.

§2c Vermittlung von Sprachschülern

– Die Agency vermittelt Sprachschüler an anerkannte und qualifizierte Sprachschulen auf Provisionsbasis. Die Auswahl der Schule liegt im Ermessen der Sprachschüler, basierend auf den von der Agency bereitgestellten Informationen und Empfehlungen.
– Es wird keine Gewähr für die Qualität der Sprachschulen oder den Lernerfolg der vermittelten Sprachschüler übernommen.

§3 Leistungsausschluss

– Die Agency übernimmt weder gegenüber dem Klienten noch gegenüber dem Interessenten Rechts- oder Steuerberatung.
– Die Agency führt keine baubetriebliche, bautechnische, baurechtliche oder bauplanerische Prüfung der Immobilien durch. Aussagen bezüglich des baulichen Potenzials von Immobilien sind lediglich als kreative Anregungen zu verstehen.

§4 Haftungsbeschränkung

– Die Haftung der Agency ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agency nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
– Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
– Die Agency nutzt primär die Flächenangaben der Klienten bei der Erstellung von Exposés. Klienten können bei fehlenden Nachweisen zur Wohnfläche die Agency oder einen externen Dienstleister mit der Taxierung der Wohnfläche beauftragen.
– Die Wohnflächentaxierung umfasst keine Prüfung der rechtlichen Genehmigung der Fläche als Wohnfläche. Eine rechtliche Prüfung obliegt externen Rechtsanwälten.

§5 Pflichten des Klienten

– Klienten sichern zu, berechtigt zu sein, über die zu vermittelnde Immobilie zu verfügen und stellen der Agency zweckmäßige Daten und Dokumente zur Verfügung.
– Klienten versichern, dass an den bereitgestellten Informationen keine Rechte Dritter bestehen, die die Nutzung einschränken.
– Die Agency untersagt ausdrücklich die Weitergabe von Informationen und Materialien, die im Rahmen der Maklertätigkeit zur Verfügung gestellt wurden, wie Exposés, Fotos und Grundrisse, an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung.

§6 Nutzungsrechte

– Klienten räumen der Agency Nutzungsrechte an übermittelten Daten und Informationen ein, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen.
– Die Agency behält sich alle Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten vor. Eine Nutzung der Inhalte durch den Klienten für kommerzielle Zwecke bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§7 Doppeltätigkeit des Maklers

– Die Agency darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig sein. Diese Doppeltätigkeit wird den beteiligten Parteien transparent dargelegt.

§8 Provisionsvereinbarung und Zahlungsbedingungen

– Für erfolgreiche Vermittlungen erhält die Agency eine Provision. Die genauen Konditionen der Provisionszahlung, einschließlich deren Höhe und Fälligkeit, werden individuell zwischen der Agency und dem Klienten vereinbart.
– Die Provision wird fällig bei Vertragsschluss zwischen den vermittelten Parteien. Rechnungen der Agency sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.

§9 Aufwendungsersatz

– Sollte ein Verkauf der Immobilie trotz der Bemühungen der Agency nicht zustande kommen, steht der Agency ein Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zu. Die Höhe des Aufwandsersatzes wird individuell oder pauschal bis zu maximal 10% der erwarteten Provisionshöhe vereinbart.

§10 Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse

– Die Haftung der Agency ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agency nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
– Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.

§11 Verjährung

– Ansprüche gegen die Agency verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden.

§12 Änderungen der AGB

– Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn sie auf der Website der Agency veröffentlicht oder den Klienten in anderer Weise mitgeteilt wurden und nicht innerhalb einer angemessenen Frist widersprochen wurde.

§13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

– Für alle Rechtsgeschäfte oder rechtliche Beziehungen mit der Agency gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
– Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart, sofern der Klient Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

§14 Salvatorische Klausel

– Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand Januar 2024